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Fachkraft für Schutz und Sicherheit (w/m/d) 2027

Stadt Gelsenkirchen

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, DE

Job at a glance

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, DE
Location
Stadt Gelsenkirchen
Employer

Ausbildung und Geld verdienen? Du möchtest in einem spannenden und abwechslungsreichen Aufgabenfeld arbeiten? Du suchst einen Job mit guter Perspektive und die Möglichkeit im öffentlichen Dienst tätig zu sein? Dann bist Du bei uns genau richtig! Die Stadt Gelsenkirchen bietet neben zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten nun auch eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit an. Mit dieser Ausbildung kannst Du den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen bei der Tätigkeit zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und der Wahrung und Sicherstellung eines positiven städtischen Erscheinungsbildes unterstützen.

Freue Dich auf eine abwechslungsreiche und gut organisierte Ausbildung und erhalte Einblicke in viele verschiedene Aufgabenbereiche! Die Aufgaben erstrecken sich über den Streifendienst und den sogenannten Bezirksdienst. Im Rahmen des Streifendienstes wirst Du im gesamten Stadtgebiet unterschiedlichste Situationen mit Bürgerinnen und Bürgern lösen dürfen. Neben Spontaneinsätzen führst Du ordnungsbehördliche Maßnahmen durch, erhebst Verwarnungsgelder und wirst bei Sondereinsätzen (z.

B. Großveranstaltungen) tätig. Im Rahmen des sogenannten Bezirksdienstes kommen Aufgaben, wie z. B. Kontrollen nach dem Landeshundegesetz, Kontrollen von Sprengstofflagerstätten, Objektüberprüfungen sowie Teilnahmen an Präventionsratssitzungen auf Dich zu. Die Tätigkeit wird grundsätzlich voll uniformiert und unter Benutzung der städtischen Dienstfahrzeuge in kleinen Teams ausgeführt. Die Arbeit kann auch an Wochenenden bzw.

Feiertagen oder zu ungünstigen Zeiten anfallen. Voraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren Gesundheitliche Eignung (nach dem erfolgreich bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine betriebsärztliche Untersuchung) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (oder eine höhere schulische Qualifikation) Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zum Ende Deiner Ausbildung auf eigene Kosten zu erlangen

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